Stromkennzeichnung.
Transparente Informationen zum Energieträgermix Ihrer Stromlieferungen
Die Stromkennzeichnung (nach § 42 EnWG) veranschaulicht den Energieträgermix und dessen Umweltauswirkungen. Der Energieträgermix stellt den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernenergie, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, Erneuerbare Energien gefördert nach dem EEG sowie sonstige Erneuerbare Energien) dar, die bei unseren Stromlieferungen verwendet wurden und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte. Die durch den Energieträgermix entstehenden Umweltauswirkungen werden in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall angegeben.