Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.
Unsere Möglichkeiten für Wärmepumpen, Wallboxen und Klimageräte:
Steuerbare Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos spielen eine wichtige Rolle in der Energiewende. Sie benötigen jedoch mehr Strom als herkömmliche Haushaltsgeräte. Damit das Stromnetz stabil bleibt, kann der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte vorübergehend begrenzen. Dabei wird jedoch immer eine Mindestleistung von 4,2 kW sichergestellt, sodass Wärmepumpen weiterlaufen und E-Autos geladen werden können.
Als Ausgleich für diese netzorientierte Steuerung erhalten Sie eine Vergünstigung auf die Netzentgelte.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seiter der Bundesnetzagentur oder beim Netzbetreiber.
Voraussetzung für die Vergünstigungen ist immer eine Meldung der steuerbaren Anlage beim Netzbetreiber durch den Elektrofachbetrieb.
Bei der Anmeldung der einer Anlage haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen:
- Modul 1: Rückvergütung von aktuell 137,73 netto €/Jahr. Kein separater Zähler notwendig. Vergünstigung erhalten Sie in Ihrem bestehenden Stromprodukt bei der Jahresrechnung.
- Modul 2: vergünstigte Netzentgelte. Diese sind im Tarif „WIR!Strom 14a Sparer“ beinhaltet. Hierzu ist ein separater Zähler notwendig.
- Modul 3: zeitvariables Netzentgelt plus pauschale Reduzierung. Voraussetzung ist ein Smart Meter und ein entsprechender Tarif.
Für Bestandsanlagen (Inbetriebsetzung vor dem 01.01.2024) gelten die alten Regelungen für steuerbare Verbraucher die durch günstigere Tarife für Wärmepumpen und Autostrom umgesetzt wurden. Diese gelten mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2028 weiter.
Ein freiwilliger Wechsel in eines der o.g. Module ist möglich. Immer verbunden mit einer entsprechenden Meldung der steuerbaren Anlage beim Netzbetreiber durch den Elektrofachbetrieb.