„Solaranlagen sind ein aktiver Beitrag gegen den Klimawandel“ weiß Geschäftsführer Hannes Rösch. „Die Stadt Lindau hat in punkto Klimaschutz ehrgeizige Ziele und schärft mit Projektschmieden und dem Klimabeirat das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Das ist prima und wir haben uns überlegt, wie wir als Stadtwerke ganz schnell einen sinnvollen Beitrag leisten können. Unser Angebot: Ab 1. Mai streichen wir die Inbetriebsetzungsgebühr für sämtliche Erzeugungsanlagen, auch für die kleinen, sogenannten „Balkonanlagen““ freut sich der Stadtwerke-Chef.
Egal ob Landwirtschaft, Hotellerie oder Privathaushalt - Photovoltaikanlagen eignen sich für alle Bereiche. Gerade auch die Eigennutzung wird dabei immer beliebter: Selbst verbrauchen was man von der Sonne „erntet“. Und das macht auch finanziell Sinn: „Durch die steigende Anzahl der Elektrogeräte in Haushalt und Betrieben wird auch der Verbrauch an elektrischem Strom immer größer. Die eigene Stromerzeugungsanlage rechnet sich und gibt einem überdies das gute Gefühl, einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Charmant ist für immer mehr AnlagenbetreiberInnen auch die Idee, mit günstigem Solarstrom das eigene Auto aufzuladen“ weiß Hannes Rösch.
Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht im Jahr rund 5.000 kWh Strom. Allein mit rund 35 m² Dachfläche, was einer Leistung von etwa 5 kWp entspricht, kann dieser Bedarf gedeckt werden. Der nicht selbst verbrauchte Strom kann ins öffentliche Netz abgegeben werden und wird dann vergütet. Immer mehr Solarfans denken mittlerweile aber auch über die Speicherung mit einer Sonnenbatterie (auch Solarstromspeicher genannt) nach.
Für mehr kommunalen Klimaschutz: Stadtwerke verzichten künftig auf Inbetriebsetzungsgebühren
Die Folgen des Klimawandels sind dramatisch und ein „weiter so“ geht einfach nicht mehr, da sind sich eigentlich alle einig. Die Stadtwerke Lindau liefern ihren Kundinnen und Kunden seit vielen Jahren saubere und emissionsfreie Energie. Als zuständiger Netzbetreiber legt der Energieversorger jetzt nach und streicht – als Anreiz für künftige Anlagenbetreiber – die Inbetriebsetzungsgebühr für alle Erzeugungsanlagen.
